Hallo,
bitte beachtet unsere neuen Trainingsbedingungen (siehe Trainingsampel).

Lasst uns gemeinsam gesund bleiben!
Eure FZSRB-Leitung


§21 Umgangsverordnung 23.11.2021
Für künstlerische Amateurensembles (Blasmusik) gilt 2G

  • Geimpfte
  • Genesene
  • Kinder bis zum vollendeten 12. LJ
  • Schüler:innen mit Testbescheinigung im Rahmen der Schultestungen (mind. 3x wöchentlich)
  • sonstige Jugendliche bis zum vollendeten 18. LJ mit Antigen Test – 24h Gültigkeit (Bestätigung durch Teststation oder vor Zutritt zum Trainingsort unter Aufsicht) oder PCR Test-Nachweis – 48h Gültigkeit
  • wer keine Impfempfehlung erhält (hierfür ist ein Nachweis erforderlich), darf mit dauerhaft getragener FFP 2 Maske teilnehmen

Abstandsgebot 2 Meter (indoor) und lüften
Outdoor kein Abstandsgebot (auf Sportanlagen)

Kontaktnachverfolgung =
Vor- und Nachname, Telefonnummer oder Mailadresse, Datum und Zeitraum des Aufenthalts
(Aufbewahrung 4 Wochen)
Kann auch per App erfolgen (kann QR zur Verfügung stellen)